Bald muss die Plattform beweisen, dass Sie kein Arbeitnehmer sind

Bald muss die Plattform beweisen, dass Sie kein Arbeitnehmer sind

·5 Min. LesezeitPraktisches Recht für Leben und Arbeit

Wenn Sie für Uber fahren, für Deliveroo ausliefern oder über eine digitale Plattform Aufträge annehmen, ändert sich in der EU bald nicht nur der Ton der Debatte, sondern ihr juristischer Ausgangspunkt. Ab dem 2. Dezember 2026 müssen die Mitgliedstaaten eine widerlegbare Vermutung eines Arbeitsverhältnisses vorsehen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Kontrolle und Weisung durch die Plattform vorliegen. Die Plattform muss dann darlegen, warum gerade kein Arbeitsverhältnis besteht.

Das ist ein erheblicher Eingriff, aber kein pauschaler Systemwechsel über Nacht. Die neue Richtlinie sagt nicht, dass ab diesem Datum jeder Plattformtätige automatisch Arbeitnehmer ist. Sie zwingt die Mitgliedstaaten vielmehr dazu, in einschlägigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren eine prozessuale Ausgangslage zu schaffen, die die Beweislast zulasten der Plattform verschiebt.

Entscheidend ist nicht das Etikett, sondern die tatsächliche Steuerung

Genau darin liegt die eigentliche Sprengkraft. Der politische Kern der vom Europäischen Parlament mit 554 Ja-Stimmen und 56 Nein-Stimmen gebilligten Regel besteht darin, dass nicht mehr primär der Vertragstext den Ton angibt, sondern die gelebte Wirklichkeit der Arbeit. Nach Angaben des Europäischen Parlaments arbeiten mehr als 28 Millionen Menschen über Plattformen, rund 5,5 Millionen davon könnten fälschlich als Selbstständige eingestuft sein.

Für die rechtliche Einordnung wird daher stärker auf konkrete Steuerungsindikatoren geschaut. Dazu gehören etwa Preisvorgaben, algorithmische Überwachung, faktische Beschränkungen beim Ablehnen von Aufträgen oder Vorgaben dazu, wann und wie gearbeitet wird. Je deutlicher diese Kontrolle ausfällt, desto schwieriger wird es für Plattformen, sich hinter dem Begriff der Selbstständigkeit zu verschanzen.

Gerade aus deutscher Perspektive ist dieser Punkt relevant, weil hier der Unterschied zwischen formaler Vertragsfreiheit und materieller Abhängigkeit traditionell sehr ernst genommen wird. Die Richtlinie schließt an diese Denkweise an. Sie schafft keine völlig neue Kategorie, sondern erleichtert es, die bestehende richtig anzuwenden.

Für Scheinselbstständigkeit kann die Folge sehr konkret sein

Wer de facto wie ein Arbeitnehmer arbeitet, bislang aber ohne entsprechende Rechte geführt wird, könnte spürbar profitieren. Eine Umqualifizierung kann den Zugang zu Mindestlohn, bezahltem Urlaub, Sozialversicherungsbeiträgen und Rentenansprüchen eröffnen, soweit das nationale Recht dies vorsieht. Für genau solche Konstellationen ist die Richtlinie gedacht.

Zugleich ist Vorsicht bei Übertreibungen geboten. Die Vermutung wirkt nicht automatisch rückwirkend. Frühere Zeiträume werden nicht allein durch die neue EU-Regel neu aufgerollt. Gleichwohl können nach nationalem Recht und aufgrund bereits bestehender Ansprüche erhebliche Nachforderungen entstehen, worauf sowohl RemoFirst als auch Ogletree Deakins hinweisen. Man muss also unterscheiden zwischen fehlender Rückwirkung der Vermutung und fortbestehenden Risiken aus älteren Rechtsverhältnissen.

Dass die Richtlinie an eine vorhandene Rechtsprechungslinie anknüpft, ist ebenfalls wichtig. In mehreren Mitgliedstaaten, darunter Spanien, Frankreich und die Niederlande, haben Gerichte bereits gegen die missbräuchliche Einstufung als Selbstständige entschieden. Die EU kodifiziert insofern nicht aus dem Nichts, sondern bündelt einen bereits sichtbaren Trend.

Die Regeln zu Algorithmen sind womöglich der modernere Teil

Mindestens ebenso bedeutsam ist, dass die Richtlinie algorithmisches Management nicht länger als neutrale Technik behandelt. Plattformen dürfen Personen nicht ausschließlich auf Grundlage automatisierter Entscheidungen kündigen, sperren oder in vergleichbarer Weise benachteiligen. Es braucht menschliche Aufsicht bei bedeutsamen Entscheidungen, die die Arbeitsbedingungen unmittelbar betreffen.

Hinzu kommen Transparenzpflichten über die Funktionsweise automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme. Das Europäische Parlament hebt außerdem hervor, dass bestimmte sensible Daten, darunter Angaben zum emotionalen oder psychischen Zustand, nicht verarbeitet werden dürfen. Für Betroffene, die bislang per App-Mitteilung deaktiviert wurden, ohne nachvollziehbare Begründung, ist das keine Nebensache.

Gerade in Deutschland dürfte dieser Teil auf besondere Aufmerksamkeit stoßen. Er berührt nicht nur Arbeitsrecht, sondern auch Datenschutz, Mitbestimmung und die Frage, wie weit betriebliche Herrschaft über Software vermittelt werden darf. Die Richtlinie ist hier weniger Symbolik als eine nüchterne Korrektur eines Machtgefälles.

Der ökonomische Konflikt beginnt dort, wo Schutz teuer wird

An dieser Stelle endet der politische Konsens. Ein von IREF Europe zitierter Ansatz schätzt die zusätzlichen jährlichen Kosten für den Sektor auf rund 4,5 Milliarden Euro. Das erklärt, warum Plattformen die Richtlinie nicht nur als arbeitsrechtliche Anpassung, sondern als Eingriff in ihr Geschäftsmodell lesen.

Das spanische Beispiel wird in diesem Zusammenhang häufig genannt. Nach strengeren Regeln zur Einstufung von Plattformarbeit zog sich Deliveroo aus dem Markt zurück. Kritiker warnen deshalb vor geringerer Flexibilität, weniger verfügbaren Aufträgen und dem Rückzug aus kleineren Märkten. Hinzu kommen grenzüberschreitende Haftungsrisiken, die sich mit bereits bekannten Sanktionsfallen in Freelancer-Verträgen verbinden können.

Man sollte diesen Einwand nicht vorschnell abtun. Es gibt tatsächlich Personen, die echte Unabhängigkeit wollen, mehrere Auftraggeber haben und gerade kein klassisches Arbeitsverhältnis anstreben. Das Problem besteht darin, dass Plattformen diese legitime Präferenz häufig auch dort anführen, wo in Wahrheit starke Steuerung und ökonomische Abhängigkeit vorliegen.

Gewinner und Verlierer werden nicht in jedem Land dieselben sein

Wer klar scheinselbstständig tätig ist, dürfte eher gewinnen. Wer tatsächlich autonom arbeitet, könnte mehr Regulierung und weniger operative Freiheit spüren. Manche Plattformen werden Abläufe anpassen, andere ihre Präsenz in weniger attraktiven Märkten überdenken.

Hinzu kommt die absehbar ungleiche Umsetzung. Staaten mit strengerer Kontrolle, darunter Deutschland und die Niederlande, könnten die praktische Wirkung früher und deutlicher entfalten als Länder mit zurückhaltenderer Durchsetzung. Für Sie als Plattformtätige oder Plattformtätiger folgt daraus eine nüchterne, aber wichtige Konsequenz: Bis Ende 2026 zählt weniger, wie das Unternehmen die Beziehung nennt, als wie Ihr Mitgliedstaat die europäische Richtlinie tatsächlich in nationales Recht übersetzt.

Quellen und Referenzen

  1. European Parliament
  2. IREF Europe
  3. Ogletree Deakins
  4. RemoFirst

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