Die Klausel, die oft nicht trägt, aber trotzdem wirkt
Sie kennen die Situation womöglich: Der Auftrag liegt bereit, das Honorar stimmt, nur auf Seite vier steht ein Absatz, der Ihnen für zwölf Monate nach Vertragsende jede Tätigkeit in derselben „Branche“ oder „Vertical“ untersagen will. In diesem Moment unterschreiben viele, weil der Auftrag sonst nicht freigegeben wird. Später wirkt die Klausel weiter, obwohl gerade diese Wirkung rechtlich häufig fragiler ist, als der Vertrag suggeriert.
Warum solche Klauseln oft vor allem abschrecken sollen
Nach einer Analyse des Economic Policy Institute nutzen 49,4 Prozent der privaten Betriebe Wettbewerbsverbote zumindest für einen Teil ihrer Beschäftigten. Betroffen seien damit zwischen 36 und 60 Millionen Menschen. Bei unabhängigen Auftragnehmern deuten Gerichte in vielen Bundesstaaten allerdings seit Jahren darauf hin, dass derartige Klauseln nur eingeschränkt oder gar nicht durchsetzbar sind.
Kalifornien ist hier der bekannteste Referenzpunkt. Dort sind Wettbewerbsverbote seit 1941 auf Grundlage von Section 16600 des Business and Professions Code grundsätzlich unzulässig, wie eine juristische Einordnung zur kalifornischen Regelung zusammenfasst. Der englische Ausgangstext argumentiert zudem, dass 37 weitere Bundesstaaten Beschränkungen eingeführt haben, die eine Durchsetzung gegenüber Freiberuflern nahezu unmöglich machen. Die Klausel bleibt also nicht deshalb verbreitet, weil sie vor Gericht besonders stark wäre, sondern weil sie im Vorfeld Verhaltenswirkungen erzeugt.
Die ökonomische Logik ist bemerkenswert einseitig
Genau darin liegt der Mechanismus. Viele dieser Formulierungen wurden nicht in erster Linie für einen Prozess geschrieben, sondern für den Moment davor. Sie sollen Unsicherheit erzeugen. Wer unterschreibt, verzichtet dann vorsorglich auf Projekte, Kontakte oder Gespräche mit anderen Auftraggebern, obwohl unklar ist, ob die Einschränkung überhaupt Bestand hätte.
Die Daten der Federal Reserve Bank of Minneapolis machen dieses Ungleichgewicht sichtbar. Nur 10 Prozent der Beschäftigten versuchen demnach, solche Klauseln zu verhandeln. Rund ein Drittel erhält den Vertrag sogar erst, nachdem der Auftrag bereits zugesagt wurde. Zu diesem Zeitpunkt haben viele schon andere Anfragen abgelehnt, Zeit reserviert oder Ausrüstung angeschafft. Der sogenannte sunk cost erledigt dann einen Teil der Arbeit für den Auftraggeber.
Das Risiko lag lange nur auf einer Seite
Für Unternehmen ist eine solche Klausel oft günstig. Selbst wenn sie nie eingeklagt wird, entfaltet sie möglicherweise den gewünschten Effekt. Für Freiberufler ist der Schaden konkreter: ein abgesagter Auftrag, eine verlorene Empfehlung, Monate der Zurückhaltung in einem Markt, den man womöglich gar nicht wirksam hätte meiden müssen. Diese Asymmetrie erklärt, weshalb Wettbewerbsverbote wirtschaftlich nützlich sein können, obwohl ihre rechtliche Tragfähigkeit begrenzt ist.
Der Ausgangstext verweist zudem auf Schätzungen der FTC, wonach rund 30 Millionen Arbeitnehmer von solchen Regelungen betroffen waren. Ein erheblicher Teil unterschreibt weiterhin. Nicht, weil die Klausel zwingend stark wäre, sondern weil Informationsdefizite und Konfliktscheu im Alltag häufig wirksamer sind als spätere Rechtsklarheit.
2024 verschob sich die Haftung spürbar
Im Jahr 2024 änderte sich die Lage jedoch in einem wichtigen Punkt. Kalifornien schuf laut einer Analyse zu SB 699 und AB 1076 neue Möglichkeiten, gegen frühere Auftraggeber vorzugehen, wenn diese Wettbewerbsverbote auferlegen oder auch nur durchzusetzen versuchen. Genannt werden Schadensersatz, Unterlassungsansprüche und Anwaltskosten. Damit wurde aus einem einseitigen Druckmittel zumindest potenziell ein Haftungsrisiko für den Verwender der Klausel.
Auf Bundesebene verlief die Entwicklung weniger geradlinig. Das von der FTC angestrebte allgemeine Verbot wurde aufgehoben. Im September 2025 kündigte die Behörde laut einer Analyse von Venable LLP an, branchenspezifisch und fallbezogen vorzugehen. Gleichwohl blieb die Dynamik in den Bundesstaaten erhalten. Für Freiberufler heißt das praktisch: Eine alte Klausel kann für den Auftraggeber, der sie formuliert hat, inzwischen gefährlicher sein als für die Person, die sie unterschrieben hat.
Was viele Freiberufler beim Unterschreiben übersehen
Wer nicht widerspricht, geht meist von drei Annahmen aus: Ohne Unterschrift platzt der Auftrag, Standardklauseln seien automatisch wirksam, und eine Gegenforderung wirke unprofessionell. Der Ausgangstext hält alle drei Annahmen für weitgehend unzutreffend. Häufig genügt ein kurzer Gegenvorschlag, etwa statt eines Wettbewerbsverbots nur eine 30-tägige Nichtabwerbeklausel zu akzeptieren.
Entscheidend ist dabei auch die Signalwirkung. Wer eine überzogene Klausel kommentarlos hinnimmt, signalisiert womöglich, später auch bei Leistungsumfang, Zahlungsverzug oder Rechten am Arbeitsergebnis wenig Widerstand zu leisten. Verträge werden so zu Verhaltenstests. Diese Logik zeigt sich auch in angrenzenden Themen, etwa bei Vertragsstrafen von 25.000 Dollar pro Person in Freelancer-Verträgen, bei der neuen Vermutung eines Arbeitsverhältnisses in der EU oder dort, wo Transparenzgesetze zu KI bereits Karriereentscheidungen beeinflussen.
Wenn die problematische Passage also wieder auf Seite vier auftaucht, ist Schweigen selten die einzige Option. Oft zeigt bereits eine sachliche Markierung im Vertragsentwurf, dass die scheinbar harte Klausel weniger belastbar ist, als sie klingt.
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